Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und lediglich ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, haben keine Hilfe von ihrer Sozialversicherung zu erwarten. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Beruf mindestens 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderungsrente) oder mindestens 6 Stunden täglich (halbe Erwerbsminderungsrente) ausüben können. Der bisher ausgeübte Beruf oder die erreichten Qualifikationen bleiben dabei unberücksichtigt.
Weitere Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente sind beispielsweise, dass
Doch selbst die volle Erwerbsminderungsrente liegt oft unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts und ist damit nicht ausreichend, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Und wer noch 3 bis 6 Stunden täglich in irgend einem Beruf tätig sein kann, erhält mit der halben Erwerbsminderungsrente noch weniger.
Deshalb sollten sich Arbeitnehmer privat vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen.
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