Insbesondere junge Menschen vor oder zu Beginn ihrer Berufskarriere können die BU-Rente häufig noch nicht in einer, für das ganze Berufsleben ausreichenden Höhe abschließen. Einerseits begrenzen die Versicherer die maximal versicherbare BU-Rente, andererseits ist das Einkommen für eine höhere Absicherung noch zu gering. Dann ist es wichtig, dass die versicherte Rente später erhöht werden kann. Hierzu bieten fast alle BU-Versicherer eine sogenannte Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Anlässen (wie z.B.: Hochzeit, Geburt oder Adoption eines Kindes, Gehaltssprung, Darlehensaufnahme für eine selbstgenutzte Immobilie usw.) an. Diese Nachversicherung muss dann aber innerhalb vorgegebener Fristen – meist 6 oder 12 Monate nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses – beantragt werden.
Einige Versicherer bieten darüber hinaus auch eine anlassunabhängige Nachversicherung an. In diesen Fällen kann die BU-Rente auch ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses – aber trotzdem nur innerhalb bestimmter Fristen (z.B. innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss) oder nur zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. zu Beginn des 6. Versicherungsjahres) – erhöht werden.
Viele Versicherer bieten die Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung an. Dadurch muss der Versicherte keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands befürchten. Wenn der Versicherer aber nur auf die erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, so kann er die Erhöhung und auch den hierfür erhobenen Beitrag aber trotzdem noch vom aktuellen Berufs- und Freizeitrisiko abhängig machen.
Das heißt beispielsweise, für einen ursprünglich versicherten:
Erst wenn der Versicherer nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine erneute Prüfung des Berufs- und Freizeitrisikos verzichtet, ist der Versicherte vor unvorhersehbaren Überraschungen sicher. Deswegen sollten insbesondere Schüler, Auszubildende und Studenten auf eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung achten. Denn für diese Personen ist die versicherbare BU-Rente meist begrenzt, so dass sie auf eine spätere Nachversicherung angewiesen sind.
Stellen Sie sich die Nachversicherung wie einen Neuabschluss einer zweiten BU-Versicherung mit gleicher Versicherungsdauer vor – nur, dass eben auf eine erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung verzichtet wird. Dann erkennen Sie auch, dass bei der Ermittlung des zusätzlichen Beitrags für die erhöhte BU-Rente trotzdem das aktuelle Alter der versicherten Person berücksichtigt wird. Und Sie wissen ja – je später man seinen BU-Schutz vereinbart, desto höher wird der Beitrag. Deswegen sollte man auch die Nachversicherung nicht unnötig hinausschieben und auf die Einhaltung eventueller Fristen achten.
Dieser Online-Rechner zeigt Ihnen Tarife, die bei der Nachversicherung auch auf eine erneute Prüfung von Berufs- und Freizeitrisiken verzichten.