Kennen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft? Wenn nicht, rechnen Sie einfach mal nach. Für viele Berufstätige ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz.
Doch Krankheit oder ein Unfall können schnell zum Verlust führen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung musste in der Vergangenheit jeder fünfte Erwerbstätige vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Und das betrifft nicht nur ältere Menschen – 25 % aller Rentenempfänger sind jünger als 45 Jahre. Für die Betroffenen bedeutet dies Verdienstausfall und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell sogar Verarmung. Denn die staatliche Absicherung in Form der Erwerbsminderungsrente greift nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine medizinische Voraussetzung für die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist beispielsweise, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und dies nicht nur in seinem Beruf. Die Prüfung bezieht – ungeachtet der Qualifikation und Ausbildung des Versicherten – alle Berufe des allgemeinen Arbeitsmarktes ein.
Des weiteren gibt es versicherungstechnische Voraussetzungen bezüglich Wartezeit und gezahlter Pflichtbeiträge. Aber gerade junge Menschen – also Azubis, Studenten und Berufsanfänger – können diese noch gar nicht erfüllen und haben daher meist keinerlei Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Und selbst für langjährig versicherte Arbeitnehmer fällt diese viel zu gering aus. Deshalb ist eine private BU-Versicherung für die meisten Berufstätigen nicht nur sinnvoll, sondern zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards auch notwendig. Hierzu nachfolgend ein paar Tipps:
Berechnen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft:
Mit unserem Vergleich können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen – aber auch die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Tarife vergleichen und so den optimalen BU-Schutz finden.
Manche Büroangestellte glauben, in ihrem Beruf könnten sie gar nicht berufsunfähig werden, weil die Unfallgefahr gering ist. Doch sie unterliegen einem gefährlichen Irrtum. Betroffen sind nämlich nicht nur Berufstätige mit höherem Unfallrisiko oder starker körperlicher Belastung. Ein Blick in die Statistik zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit zeigt sogar, dass Unfälle mit rund 10% eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Dagegen führen immer häufiger Alltagsstress, psychische Belastungen am Arbeitsplatz oder familiäre Probleme zur Berufsunfähigkeit. So sind seit einigen Jahren Nerven- und psychische Erkrankungen Hauptursache von Berufsunfähigkeit – und diese machen auch vor den vermeintlich risikoarmen Berufen nicht halt.
Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zahlt der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person ihren
zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Die Leistung erfolgt also unabhängig davon, welche gesundheitliche Beeinträchtigung die versicherte Person erlitten hat und bezieht sich ganz konkret auf den zuletzt – vor Eintritt der Berufsunfähigkeit – ausgeübten Beruf. Das ist einzigartig und macht die Berufsunfähigkeitsversicherung so wertvoll.
Bei den meisten Tarifen wird die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ab einer 50%-igen Berufsunfähigkeit in voller Höhe ausgezahlt. Außerdem sollten Sie bei der Wahl Ihres BU-Tarifs unbedingt darauf achten, dass der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen auf die abstrakte Verweisung verzichtet und den oben zitierten Prognosezeitraum von „voraussichtlich auf Dauer“ auf „voraussichtlich 6 Monate“ verkürzt. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche weitere Bedingungsverbesserungen und Leistungserweiterungen, die später über Leistung oder Nicht-Leistung entscheiden.
Informieren Sie sich deshalb umfassend. Nutzen Sie für Ihre Recherchen mehrere unabhängige Quellen. Nur wenn Sie mögliche Bedingungsverbesserungen und Leistungserweiterungen kennen, können Sie diese einfordern – oder bewusst darauf verzichten. Lassen Sie sich vom Fachmann Ihres Vertrauens beraten. Auch wir bieten Ihnen eine kostenlose Online-Beratung.
Natürlich prüfen die Versicherer sehr genau, ob eine beantragte Berufsunfähigkeitsrente wirklich berechtigt ist. Und das ist gut so. Schließlich geht es um viel Geld, das von der Versichertengemeinschaft erbracht werden muss.
Zum Leistungsverhalten der privaten BU-Versicherer gibt es verschiedene Statistiken. Vertraut man der Leistungspraxisstudie des Analysehauses Franke und Bornberg, werden rund 59% aller BU-Leistungsanträge anerkannt. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, relativiert sich aber beim Vergleich mit der Bewilligungsquote der Deutschen Rentenversicherung. Diese bewilligte in 2016 von insgesamt 355.572 erledigten Neuanträgen auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur 52,8% (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Eine Begründung für diese vermeintliche niedrigen Quoten fällt leicht. Erstens stellen viele Betroffene auch vorsorglich einen Leistungsantrag, um keine Fristen zu versäumen. Erfolgt die Genesung schneller als erwartet, wird der Antrag zurückgezogen oder nicht weiter verfolgt. Und zweitens ist auch nicht jeder entsprechend berufsunfähig bzw. erwerbsgemindert entsprechend den jeweiligen Bedingungen – auch wenn er sich so fühlen mag.
Deshalb ist die Leistungsregulierung der BU-Versicherer überwiegend gut. Doch schwarze Schafe, geringerwertige Produkte oder auch menschliche Fehleinschätzungen gibt es in jeder Branche. Und schon wenige Negativbeispiele im Leistungsfall können den Ruf aller ruinieren. Aber schwarze Schafe und minderwertigen Angebote können Sie erkennen:
Anerkennungen und Gründe von Ablehnungen:
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, bereits als junger Mensch berufsunfähig zu werden, relativ gering und steigt erst mit zunehmendem Alter. Doch diese statistische Aussage wird einen jungen und unversicherten Betroffenen kaum trösten!
Aber auch junge Menschen erleiden Krankheiten oder Unfallfolgen. Diese führen zwar nicht gleich zur Berufsunfähigkeit, müssen jedoch bei einer späteren Antragstellung als Vorerkrankungen angegeben werden – sofern im Antrag danach gefragt wird. Dann fordern BU-Versicherer häufig schon Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, wodurch der BU-Schutz teuer oder lückenhaft wird. Im Extremfall können bestimmte Vorerkrankungen auch zur Ablehnung eines Antrags führen.
Wer psychisch oder körperlich anstrengende Tätigkeiten ausübt, wird von den Versicherern in eine ungünstige Berufsgruppe eingestuft. Dadurch wird die Absicherung teuer bis unbezahlbar.
Auch risikobehaftete Hobbys (zum Beispiel Flug-, Kampf-, Motor-, Reit-, Tauch- oder Wassersport) können Risikozuschläge oder eine Ablehnung zur Folge haben.
Deshalb ist es wichtig, die BU-Versicherung so zeitig wie möglich abzuschließen – also noch bevor der BU-Schutz infolge Vorerkrankungen, Berufstätigkeit bzw. -ausbildung oder Hobbys lückenhaft, teuer oder unmöglich wird.
Schüler, die einen psychisch oder körperlich anstrengenden Beruf erlernen wollen, sollten ihre BU-Versicherung noch vor Beendigung des letzten Schuljahres als Schüler abschließen.
Das gilt auch für Schüler, die nach Abschluss des Abiturs ein Sport-, Kunst- oder Lehramtstudium beginnen wollen!
Wenn irgendwann gesundheitliche Beschwerden Sie an die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung „erinnern“, ist es meist zu spät!
Jeder Vergleich bzw. Rechner setzt zunächst normal übliche Risiken voraus. Über die Annahme eines Antrags entscheidet aber allein der Versicherer anhand Ihrer Antworten auf die im Antrag gestellten Risikofragen. Bereits erlittene Vorerkrankungen oder risikobehaftete Hobbys (zum Beispiel Flug-, Kampf-, Motor-, Reit-, Tauch- oder Wassersport) können zu individuellen Risikozuschlägen oder auch Leistungsausschlüssen führen.
Allerdings bewerten die Versicherer solche Risiken teilweise recht unterschiedlich. Es ist durchaus möglich, dass der ursprünglich favorisierte Anbieter wegen eines Gesundheits- oder Freizeitrisikos einen 50%-igen Risikozuschlag fordert, während ein bisher weniger beachteter Anbieter den Antrag noch zu Normalkonditionen – und damit besseren Konditionen annehmen würde.
Deshalb empfehlen wir bei Vorerkrankungen oder risikoreichem Hobby die Risikovoranfrage. Dabei stellen wir dem Versicherer alle zur Risikobeurteilung relevanten Informationen ohne unterschriebenen Antrag zur Verfügung und lassen uns ein Votum über die Versicherbarkeit zusenden. Nur wenn dieses Votum für Sie akzeptabel ist, erfolgt die Antragstellung. Anderenfalls können weitere Voranfragen gestellt werden. Fragen nach bereits gestellten Anträgen können dabei weiterhin verneint werden, denn eine Risikovoranfrage ist rechtlich kein Antrag.
Außerdem vermeiden Sie mit einer Risikovoranfrage ein Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), falls der Versicherer bei der Antragsprüfung ein erhöhtes Risiko feststellt.
Allerdings macht eine solche Voranfrage nur Sinn, wenn Sie aussagekräftige Unterlagen (Zusatzformulare, ärztliche Berichte usw.) zur Verfügung stellen. Bei einer Voranfrage hat der Versicherer keine Möglichkeit, selbst einen ärztlichen Bericht anzufordern.
Insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufsstarter können sich kaum vorstellen, in den nächsten Jahren berufsunfähig zu werden. Und die Statistik gibt ihnen zunächst auch recht. Die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise ein heute 20-jähriger Bürokaufmann aus gesundheitlichen Gründen innerhalb der nächsten 10 Jahre aus dem Berufsleben ausscheiden muss, liegt nur bei etwa 0,9 Prozent. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass er vor dem 67. Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheiden muss, liegt immerhin bei 38 Prozent.
Es wäre jedoch fatal, den Abschluss der BU-Versicherung noch ein paar Jahre zu verschieben. Denn der 20-jährige Bürokaufmann muss derzeit für monatlich 1.500 € versicherter BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr monatlich nur 45,22 € bezahlen – innerhalb der 47 Jahre also 25.780,44 €.
Wartet er mit dem Abschluss der Versicherung noch 10 Jahre und der Tarif bliebe bis dahin unverändert, erhöht sich sein Beitrag allein wegen des höheren Eintrittsalters auf monatlich 52,84 €. In 37 Jahren summiert sich dies auf 23.460,96 €.
20-jähriger Bürokaufmann
BU-Rente: 1.500 €
Versicherungsdauer: 47 Jahre
Gesamtbeitrag: 25.780,44 €
Beispiel: Dialog (10/2024)
monatlicher Beitrag: 45,71 €
ergibt in 564 Monaten (47 Jahren)
25.780,44 €
30-jähriger Bürokaufmann
BU-Rente: 1.500 €
Versicherungsdauer: 37 Jahre
Gesamtbeitrag: 23.460,96 €
Beispiel: Dialog (10/2024)
monatlicher Beitrag: 52,84 €
ergibt in 444 Monaten (37 Jahren)
23.460,96 €
Dieses Beispiel zeigt, das Hinauszögern des Vertragsabschlusses bringt kaum finanzielle Vorteile. Das "Hinausschieben" führt aber zu zwei entscheidenden Nachteilen:
Durch eine frühzeitige Antragstellung können Sie diese Nachteile vermeiden – und das ohne nennenswerten Mehraufwand.
Natürlich sind im Falle einer Berufsunfähigkeit gute Versicherungsbedingungen wichtig. Wenn der Versicherer später die Leistungen wegen schlechter oder unklar formulierten Bedingungen verweigern kann, nützt es dem Betroffenen nicht, dass er jahrelang den niedrigsten Beitrag bezahlt hat. Deshalb zeigt unser Vergleich nicht nur die Beiträge, sondern auch die wichtigsten Punkte aus den Bedingungswerken.
Die Beiträge hängen entscheidend
ab. Dabei muss ein Tarif mit sehr guten Bedingungen nicht zwangsläufig teuer sein. Und auch ein hoher Beitrag ist keinesfalls eine Garantie für gute Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist häufig, wie der jeweilige Versicherer Ihre Berufstätigkeit einschätzt und welcher Berufsgruppe er Ihren Beruf zuordnet.
Mit unserem Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten einen ersten Überblick über die zu erwartenden Beiträge. Dabei können Sie Filter setzen, um Tarife mit gewünschten Leistungserweiterungen zu finden. Berechnen Sie ruhig mehrere Varianten mit unterschiedlich hoher BU-Rente und/oder Versicherungsdauer, um die optimale Variante zu finden. Der Vergleich berechnet immer die Standardbeiträge für Personen mit gutem Gesundheitszustand und ohne besondere Berufs- oder Freizeitrisiken. Individuelle Zuschläge wegen besonderer Gesundheits- oder Freizeitrisiken kann jedoch kein Vergleich berücksichtigen – auch unserer Rechner nicht.
Denn über die Annahme Ihres Antrags entscheidet allein der Versicherer anhand Ihrer Antworten auf die im Antrag gestellten Risikofragen. Bereits erlittene Vorerkrankungen oder risikobehaftete Hobbys (zum Beispiel Flug-, Kampf-, Motor-, Reit-, Tauch- oder Wassersport) können durchaus zu modifizierten Angeboten mit individuellen Risikozuschlägen oder auch Leistungsausschlüssen führen.
Allerdings bewerten die Versicherer solche Risiken teilweise recht unterschiedlich. Es ist durchaus möglich, dass der ursprünglich favorisierte Anbieter wegen eines Gesundheits- oder Freizeitrisikos einen 50%-igen Risikozuschlag fordert, während ein bisher nicht beachteter Anbieter den Antrag noch zu Normalkonditionen – und damit besseren Konditionen annehmen würde.
Zugegeben – insbesondere für Personen mit psychisch oder körperlich anstrengender Berufstätigkeit ist ein BU-Schutz in angemessener Höhe relativ teuer. Theoretisch hätten Sie auch zwei Stellschrauben, die Kosten zu verringern:
Aber die Höhe der im BU-Fall benötigten Rente hatten Sie sich sicherlich genau überlegt. Prüfen Sie kritisch, ob Ihnen im Versicherungsfall eine geringere Berufsunfähigkeitsrente wirklich noch den gewohnten Lebensstandard sichern würde. Bedenken Sie dabei auch, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die Einzahlungen Ihres Arbeitgebers für die Rentenversicherung entfallen und Sie selbst für Ihr Alter vorsorgen müssen.
Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit wächst bekanntlich mit zunehmendem Alter. Deshalb sollten Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer idealerweise bis zum möglichen Eintritt in die Altersrente wählen. Eine Reduzierung der Versicherungs- und Leistungsdauer führt zwar zu deutlich niedrigeren Beiträgen – erhöht aber auch die Gefahr, die Zeit zwischen Ablauf der BU-Rente und Beginn der Altersrente finanziell nicht überbrücken zu können.
Bedenken Sie: Wer erst mit 67 in Altersrente gehen kann und die Versicherungs- und Leistungsdauer nur bis zum 60. Lebensjahr abschließt, muss unter Umständen 7 Jahre überbrücken. Selbst wenn wir nur mit monatlich 1.000 € rechnen, summiert sich das über 7 Jahre auf 84.000 €. Prüfen Sie gewissenhaft, welchen Kompromiss Sie eingehen können. Mit unserem Vergleich können Sie verschiedene Varianten berechnen.